|
Neuanlage von Golfplätzen im Odenwald ausgeschlossen.
Ausbau bestehender Anlagen hat Priorität.
Entgegen den Aussagen der Initiatoren lässt der gerade erst verabschiedete Regionale Raumordnungsplan Hessen-Süd die Einrichtung eines Golfplatzes im Odenwald nicht zu.
(s. Staatsanzeiger vom 13.09.2004, S.2955 f.)
Unter Ziffer 3.6 - 8 steht:
"Die landschaftsgerechte und ökologisch verträgliche Erweiterung von Sport- und Freizeiteinlagen, z.B. Campingplätze, Sportplätze, Golfplätze und Freizeitparks, hat Vorrang vor der Neuanlage."
Demnach müssten die Initiatoren nachweisen, dass eine Erweiterung bestehender anderer Golfplätze in der Region nicht möglich ist. Dies dürfte kaum gelingen, denn es gibt im Umkreis von 30 km bereits 15 bestehende Golfplätze.
Ziffer 3. 6 - 10 legt außerdem fest:
"Die Neuanlage von Golfplätzen kommt vorzugsweise in den Teilräumen in Betracht, in denen dadurch nur geringe landschaftsökologische Belastungen oder Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes zu erwarten sind. Dazu gehören vor allem weitgehend ausgeräumte Ackerfluren in den Naturräumen Wetterau, Büdingen -Meerholzer Hügelland-, Reinheimer Hügelland, Main-Taunus Vorland, Hessische Rheinebene, Südteil der Oberrheinniederung, Westteil der Untermainebene um Großgerau und Usinger Becken."
Der Odenwald gehört dazu ausdrücklich nicht. Vielmehr verlangt der Plan für die Anlage von Golfplätzen eine vorrangige Prüfung all dieser Gebiete und schützt den Odenwald in besonderen Maße.
Ziffer 3. 6 - 11:
"In Teilräumen mit großer Bedeutung für die landschaftsbezogene Erholung oder den Biotop- und Artenschutz, hohem Waldanteil oder bewegtem Relief, insbesondere in entsprechend ausgestatteten Teilräumen im ...Odenwald... soll die Neuanlage von Golfplätzen vermieden werden."
Download Regionalplan Inhaltsverzeichnis [PDF, 13 KB]
Download Regionalplan [PDF, 233 KB]
|