Buergerinitiative Kein Golfplatz in Modautal
Golfball

Infos zum Golfplatz  |  Protokoll Rundertisch 2005

Die
Bürgerinitiative
Infos
zum Golfplatz
Golfplätze
im Umkreis
Regionalplan
für Südhessen
Protokoll
Rundertisch 2005
Fotos
vom Gelände
 
Presse
Studien
Downloads
 
Mitmachen
Home
Aktuell


Kontakt
Impressum


E-Mail

Rundertisch Golfplatz Modautal 2005

 
Fragen zur Bauleitplanung Golfplatz Stand 07. Dezember 2005
 
Nachfolgend das Protokoll Rundertisch 2005, wie es den Teilnehmern am Ende der Veranstaltung ausgehändigt wurde.
 
 
Die Fragen sind vollständig den Fragekatalogen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Modautal und der FWG Modautal entnommen. Die Beantwortung erfolgt ohne rechtliche Prüfung und Anspruch auf Vollständigkeit. Die Beantwortung erfolgt auf Grundlage der Informationsgespräche der Teilnehmer des "Rundentisches" mit Dr. Weiland / Investor, Herrn Haumann, Herrn Helfrich / Infrapro, Bürgermeister Schellhaas und Herrn Thomschke Landschaftsplaner für die Gem. Modautal.
 
 
1. Themenblock
Gelände, Verpachtung

 
1.1 Wie groß ist das für den Golfplatz benötigte Gesamtgelände?
Antwort Rundertisch: 120 ha
 
1.2 Wie sind die Eigentumsverhältnisse (Anzahl der Besitzer, Größe der jeweiligen Fläche)?
Antwort Rundertisch: ca. 36
 
1.3 Sind alle Eigentümer bereit, an den Golfplatzbetreiber zu verpachten?
Rundertisch: ca. 26
 
Welche Flächen stehen nicht zur Verfügung und in welchem Bereich des Gesamtgebietes liegen diese?
Antwort Rundertisch: ca. 35 ha
 
1.4 Wie groß ist die derzeitige durch Landwirte bewirtschaftete Fläche?
Antwort Herr Haumann / Landwirte: ca. 110 ha
 
1.5 Wie viele Landwirte sind betroffen (Pächter je Fläche, Eigentümer je Fläche)?
Antwort Rundertisch / Landwirte: ca. 10
 
1.6 Gibt es Ersatzflächen für die betroffenen Landwirte?
Antwort Bgm Schellhaas: Ja, ein Kataster wird derzeit erstellt.
 
1.7 An welche Flächen ist hierbei gedacht?
Antwort Bgm Schellhaas: kann nicht abschließend beantwortet werden
 
1.8 Wurden Gespräche mit den Pächtern der landwirtschaftlich genutzten Flächen geführt?
Antwort Bgm Schellhaas: Ja, mit Einzelnen.
 
1.9 Wenn nein, warum nicht?
Antwort Bgm Schellhaas: Besteht z.Z. kein Handlungsbedarf. Es ist noch keine Entscheidung über den Bau eines Golfplatzes gefallen.
 
1.10 Wie wird die Existenz der Landwirte, die derzeit die Flächen bewirtschaften, gesichert?
Lt., Hr. Feick verliert er durch den Golfplatz ca. 20 ha seiner Gesamtfläche von 50 ha.
Antwort Bgm Schellhaas: Die Beantwortung dieser Frage richtet sich nach dem Einzelfall. Individuallösungen dürften erforderlich sein. Auf das Angebot von Dr. Weiland wird in diesem Zusammenhang verwiesen.

 
 
2. Themenblock
Planung, Genehmigungsverfahren

 
2.1 Wer ist Auftraggeber für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan (die Gemeinde Modautal oder der zukünftige Betreiber)?
Antwort Rundertisch: die Gemeinde Modautal
 
2.2 Wer trägt die Kosten, die mit dem Aufstellungsbeschluss verbunden sind?
Antwort Rundertisch: Dies muß vertraglich mit dem Investor geregelt werden.
 
2.3 Wie sieht die zukünftige Bebauung aus (Gebäude, Größe, Anordnung)?
Antwort: offen
 
2.4 Warum kauft der Golfplatzbetreiber die benötigten Flächen nicht, sondern pachtet sie nur?
Antwort Hr. Haumann: der Investor kauft auch Flächen an!
 
2.5 Welche rechtlichen Schritte sind notwendig, um die Fläche genehmigungsfähig für die Bebauung mit einem Golfplatz zu machen (Raumordnungsverfahren, Abweichung Regionalplan Südhessen, Umweltverträglichkeitsprüfung)?
Antwort Bgm Schellhaas: Diese Frage ist erst nach Eintritt in das formale Verfahren zu beantworten.
 
2.6 Wie lange dauert die Planungszeit?
Antwort Herr Haumann: ca. 24 Monate + Genehmigungszeit der Behörden
 
2.7 Wie lange dauert die Bauzeit?
Antwort Rundertisch: ca. 24 Monate für eine 18. Lochanlage.
 
2.8 An den Golfplatzbetreiber werden hohe Anforderungen bezüglich ökologischem, landschaftsplanerischem und golftechnischem Wissen gestellt. Welche Qualifikationen hat der Planer? Hat er bereits andere Golfplätze geplant?
Antwort Hr. Haumann: Dr. Weiland / Herr Helfrich (Infrapro)
 
 
3. Themenblock
Infrastruktur

 
3.1 Kanal, Wasser und Stromanschluss, wer trägt die Kosten?
Antwort Rundertisch: Bauherr / Investor.
 
3.2 Die Zufahrtsstraße ist zu schmal, wer trägt die Kosten des Ausbaus, damit zwei PKW aneinander vorbei fahren können, Sanitäts- und Feuerwehrautos ohne Behinderung anfahren können?
Antwort Hr. Haumann: Lt. Dr. Weiland ist der Zuweg ausreichend. Im Rahmen der Genehmigung wird dies durch die Fachbehörden beurteilt.
 
3.3 Wieviele Parkplätze werden benötigt?
Antwort Hr. Haumann: 80 PKW-Stellplätze.
 
3.4 Wie hoch ist das durchschnittliche Verkehrsaufkommen in der Woche, am Wochenende?
Antwort Hr. Haumann: durchschnittlich 130 Personen am Tag.
 
 
4. Themenblock
Attraktivität für die Gemeinde

 
4.1 Gibt es Untersuchungen, ob die Wirtschaftskraft in der Gemeinde durch einen Golfplatz steigt? Wenn ja, in welcher Größenordnung, Beispiele benennen.
Antwort Bgm Schellhaas: Beispiele aus anderen Kommunen, in denen es Folgeinvestitionen gab (Groß-Zimmern) können hier nur Anhaltspunkte darstellen.
 
4.2 Liegt eine Rentabilitätsrechnung vor (Anzahl der zahlenden Mitglieder, max. Kosten, Auslastungsgrad)?
Antwort Rundertisch: Nein!
Antwort Bgm Schellhaas: Ist vom Investor zu bringen.

 
4.3 Wie viele Arbeitsplätze werden geschaffen (Vollzeit, Teilzeit, Minijob, was geschieht mit den Arbeitnehmern in der Zeit, wenn nicht gespielt werden kann)?
Antwort Rundertisch: 15 Arbeitsplätze.
 
4.4 Mit welchen zusätzlichen Einnahmen rechnet die Gemeinde Modautal (Gewerbesteuer)?
Antwort Bgm Schellhaas: Kann rechnerisch im Augenblick nicht dargestellt werden.
 
4.5 Kann die Grundsteuer A auch nur für bestimmte Flächen erhöht werden oder nur für die Gesamtfläche?
Antwort: offen. s. 4.6.
 
4.6 Wer trägt in diesem Fall die Erhöhung, der Eigentümer oder der Pächter (Golfplatzbetreiber)?
Antwort Rundertisch: wird durch den individuellen Pachtvertrag geregelt, es soll ein Musterpachtvertrag für die Gemeinde durch den Investor vorgelegt werden.
 
4.7 Haftung? Wie ist die Haftung geregelt bei einem offenen Platz (auf eigene Gefahr ist nicht gerade attraktiv für Erholung Suchende)?
Antwort Herr Haumann: Aus der Erfahrung ist nicht bekannt, dass Besucher oder Spaziergänger durch den Golfplatz gefährdet oder ernsthaft verletzt wurden.
 
4.8 Benutzung des Grillplatzes, wie ist dies möglich?
Antwort Rundertisch: Der Grillplatz muss der Öffentlichkeit uneingeschränkt zur Verfügung stehen, ebenso die erforderlichen öffentlichen Zuwege.
Antwort Bgm Schellhaas: dem wird so entsprochen.

 
4.9 Bewirtschaftung der Flächen durch die Landwirte, ist dies weiterhin möglich, wenn ja, wo und wie?
Antwort Hr. Haumann: eine intensive landwirtschaftliche Nutzung ist nicht möglich, jedoch kann 2 x p. a. das Gras neben den Spielbahnen gemäht werden. Das Heu steht den Landwirten unentgeltlich zu.
 
4.10 Welche Meinung vertritt der Ortsbeirat Brandau?
Antwort: Liegt in Form eines Protokollauszuges vor, siehe Anlage!
 
 
5. Themenblock
Ökologie
(Antworten aus der Sitzung vom 21.09.05)
 
5.1 Wo liegt der grundsätzliche Unterschied zwischen einem konventionellen und einem ökologischen Golfplatz?
Antwort Rundertisch: s. Anlage. Eine rein ökologische Düngung der Spielbahnen ist nicht möglich, der Einsatz von Kunstdünger ist erforderlich.
 
5.2 Wasserverbrauch, wie hoch, ca. Angabe, woher kommt das Wasser?
Antwort: ca. 28 - 30 tsd. cbm p.a. / Quellen vor Ort!?
 
5.3 Falls dies aus einer Quelle entnommen wird, wie wird sichergestellt, dass die entzogene Menge nicht die Trinkwasserversorgung beeinträchtigt?
Antwort Rundertisch: Es bedarf einer Messung, welche Wassermenge die Quelle bringt!
 
5.5 Zu welchem Preis wird dieses Wasser an den Golfplatzbetreiber abgegeben?
Antwort Rundertisch: Liegt im Ermessen des Eigentümers.
 
5.6 Wer erteilt und beurteilt die wasserrechtlichen Genehmigungen?
Antwort Rundertisch: Obere Wasserbehörde / Regierungspräsidium!
 
5.7 Düngung? Wie, was, auf welcher Fläche?
Antwort Rundertisch: das beabsichtigte Gelände ist nicht als Wasserschutzgebiet geschützt. Die Düngeart und Konzentration wird durch zuständige Behörden bestimmt und geprüft, genau wie bei Landwirten. Es erfolgt nur die Intensivdüngung der Spielflächen.
 
5.8 Wie wird vermieden, dass Pestizide ins Grundwasser gelangen?
Antwort: siehe 5.7
 
5.9 Wie wird die Gewässerbelastung durch Austragung von Dünger und Pflanzenschutzmitteln vermieden und die qualitative Beeinträchtigung von Fließ- und stehenden Gewässern?
Antwort: offen
 
5.10 Wasserschutzzone? In welchem Umfang sind diese betroffen, wie werden sie geschützt?
Antwort Bgm Schellhaas: siehe Kartenmaterial im Anhang. Durch entsprechende Auflagen der UWB hinsichtlich Düngung. Vorgehensweise wie bisher. Landwirte unterliegen ebenfalls diesen Auflagen.
 
5.11 Wie werden Bodenverdichtungen (Vernässen des Bodens) vermieden?
Frage wird gestrichen, lt. Rundertisch, da dies nicht gänzlich zu vermeiden ist!
 
5.12 Welche Materialien werden in die Spielbahnen eingebaut, wo kommt die abgetragene Erde hin?
Antwort Hr. Haumann: Rheinkies, die vorhandene Erde bleibt, es werden auf den Spielbahnen keine wesentlichen Erdverschiebungen durchgeführt.
 
5.13 Rückbaugarantie, wie ist dies zu gewährleisten?
Antwort Hr. Haumann / Dr. Weiland: Dies kann im Vertrag mit der Gemeinde Modautal festgeschrieben werden, eine Bankbürgschaft kann als Absicherung dienen!
 
5.14 Muss dies mit jedem Eigentümer vereinbart werden oder wie ist sonst eine solche vertragliche Vereinbarung möglich und durchsetzbar?
Antwort Rundertisch: Jeder Eigentümer muss dies mit dem Pächter individuell klären, die Gemeinde Modautal als Verpächter sollte dies im Pachtvertrag regeln.
 
5.15 Wie wird die Zerstörung von Biotopen verhindert und der Verlust von strukturbildenden Elementen?
Antwort: Behördliche Aufsicht (Naturschutz, etc.)!
 
5.16 Wie sollen die Biotope vernetzt werden und der Lebensraum für Tiere erhalten bleiben?
Antwort Thomschke: Durch ihn wird z.Z. unabhängig von der Golfplatzplanung eine Empfehlung zum Landschaftsplan der Gemeinde Modautal eintwickelt. Dort sind alle Biotope sowie Möglichkeiten der Weiterentwicklung, auch im Gebiet des evtl. Golfplatzes aufgezeigt.
 
5.17 Wie wird die Störung von Wildtieren vermieden?
Antwort Rundertisch: Es ist nicht zu vermeiden!
 
5.18 Wie stehen die Jagdpächter hierzu, wurden diese befragt?
Antwort: Ja, es gibt/gab einen gesonderten Termin zwischen Bgm und Jagdpächter.
 
5.19 Ausgleichsflächen? Da es sich hier um eine Fläche von hohem Naturwert handelt, verbessert der Bau eines Golfplatzes diese Fläche nicht, wie und wo kann ein Ausgleich erfolgen?
Antwort Rundertisch: Es gelten die gesetzlichen und behördlichen Auflagen!
Antwort Bgm Schellhaas: Diese Frage kann erst im formalen Verfahren durch die UNB und die ONB geklärt werden und ist durch den Vorhabenträger durchzuführen.

 
 
6.
Kernfragen

 
6.1 Die Wasserversorgung und die damit einhergehende Belastung der Gewässer, sowie die Gleichbehandlung von Landwirten, die keine eigenen Quellen fassen dürfen.
Antwort Rundertisch: die Nutzung einer Quelle kann durch Jede/n beim Regierungspräsidium beantragt werden.
 
6.2 Die Bereitstellung von Ausgleichsflächen, da durch den Bau eines Golfplatzes keine Aufwertung des Gebietes erfolgt.
Antwort Rundertisch: s. Punkt 5.19.
 
6.3 Die Existenzsicherung der Landwirte, die das Gelände derzeit bewirtschaften.
Antwort: wird durch Bgm Schellhaas geklärt, wo ist das Gelände, Lagepläne?
 
6.4 Die "Lebensqualitätssteigerung" für die Modautaler Bevölkerung (durch was und wen?).
Antwort Bgm Schellhaas: ......Ziel ist der Erhalt der Lebensqualität! Naherholungsgebiet bleibt für die Bevölkerung erhalten. U. U. zusätzliches gastronomisches Angebot. Keine Einschränkung für Bevölkerung und Naherholungssuchende.
 
6.5 Die Vorteile für die Gemeinde Modautal als solches.
Antwort Bgm Schellhaas: der Golfplatz ist ein zusätzlicher Auftraggeber. 15-20 Arbeitsplätze. Mögliche alternative Existenzsicherung für Landwirte. Kann die Attraktivität Modautals im Vergleich zu anderen Kommunen erhöhen hinsichtlich Wohn- und Gewerbeansiedlung.
 
 
7.
Gesamtgöße der im Flächennutzungsplan umzuwidmenden Fläche,
unterteilt nach

 

-

Biotopen (Bachlauf, Gräben)

-

Bebauten Flächen (Kläranlage, Maschinenhalle, Wiesenhof)

-

Nicht befestigte Wege

-

Ackerflächen

-

Wiesenflächen

 
Dazu bitte Karte mit farblich gekennzeichneten Flächen und qm-Angaben

-

Gemeindebesitz

-

Privatbesitz

- davon Eigenbewirtschaftung

- verpachtete Gelände

-

Einzeichnung der Wasserschutzgebiete

 
Antwort Bgm Schellhaas: Auf Termin mit Herrn Thomschke / Landschaftsplaner für die Gem. Modautal wird verwiesen! (hat am 26.10.05 stattgefunden).
 
 
8.
Gesamtgröße der für das geplante Golfplatzgelände benötigten Fläche

 

a)

von Gemeinde

Antwort Rundertisch: ca. 93 ha + ca. 3 ha Wegefläche und Wald
 

b)

Privateigentümern

Antwort ca. 25 - 30 ha
 

mit Unterteilung in

-

benötigte qm für Greens - sehr intensive Pflege

-

benötigte qm für Bahnen - weniger intensive Pflege

-

naturbelassene Flächen (1-2 x jährliche Mahd)

-

benötigte Flächen für Gebäude und vorgesehenen Standort

-

benötigte Flächen für Parkplätze und vorgesehenen Standort

Antwort teilweise offen:
 
 
9.
Wo kommt das benötigte Wasser her?
(Verbrauch ähnlicher Anlagen bei 30.000 cbm in der Spielzeit 6-8 Monate)

 

-

falls neue Quellenerschließung - wem gehört das Wasser?

-

muss dies von der Wasserbehörde extra genehmigt werden?

-

was muss der Betreiber dafür zahlen?
(Vergleich Landwirte: sofern kein eigener Brunnen vorhanden, muss das Trinkwasser der gemeindlichen Wasserversorgung genutzt und voll bezahlt werden. - dürfen Landwirte noch eigene Brunnen bohren?)
Antwort Bgm Schellhaas: Der benötigte Wasserbedarf wird durch Quellen auf Privatgrundstücken gedeckt. Keine Einflussnahme durch Gemeinde. Genehmigungsbehörde ist hier die UWB. Bei Brauchwasser fpr Gastronomie zahlt der Vorhabenträger die gleichen Wasser- und Abwassergebühren wie jeder Modautaler.
 
 

10.
Haben die Eigentümer ihr Einverständnis erklärt?

Antwort: Teilweise!
 
 
11.
Werden die von den Landwirten eigengenutzten bzw. den Pächtern die Pachtflächen ersetzt und wo?
(z. T. noch von Voll-Landwirten bewirtschaftet)

Ist mit anderer Frage beantwortet
 
 
12.
Wird der Golfplatz ganz oder teilweise eingezäunt zum Schutz vor Spaziergängern, Reitern, Jägern, Wildschweinen etc.?

Antwort Rundertisch: Nein!
 
 
13.
Welches Risiko hat die Gemeinde?

Antwort Bgm Schellhaas: es sind bisher und werden auch zukünftig keine Kosten für die Gemeinde Modautal entstehen.
 
 
14.
Wie wird ein evtl. notwendiger Rückbau (Insolvenz) abgesichert?

Frage kann wegen Dopplung gestrichen werden!
 
 
 
Weitere Zusammenfassung von Fragen durch B90 Die Grünen Modautal:
 
 
15.
Wo ist der Sitz und wie ist die Rechtsform des Betreibers des Golfplatzes?

Antwort Herr Haumann: Weiland Golfanlagen GmbH, Mannheim
 
 
16.
Ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung gesetzlich vorgeschrieben?

Antwort Rundertisch: Ja, allerdings erst im Verfahren.
Antwort Bgm Schellhaas: Kann erst abschließend im formalen Verfahren beantwortet werden.

 
 
17.
Rückbaugarantie: Welche Sicherheiten werden hinterlegt?

Frage kann wegen Dopplung gestrichen werden!
 
 
18.
Wasserrechte?

Frage kann wegen Dopplung gestrichen werden!
 
 
19.
Standortgutachten (dtsch. Golfverband)

Antwort Dr. Weiland: ist nicht beabsichtigt ein Gutachten erstellen zu lassen!
 
 
20.
Arbeitsplätze?

Frage kann wegen Dopplung gestrichen werden!
 
 
21.
Kläranlage?

Antwort Rundertisch: Es muss im Vertrag zwischen der Gemeinde Modautal und dem Investor geregelt werden, dass evtl. Einflüsse durch die Kläranlage nicht zu Lasten der Gemeinde verändert werden müssen.
 
 
22.
Existenzsicherung der Landwirte?

Frage kann wegen Dopplung gestrichen werden!
 
 
In der Abschlußsitzung zum "Rundentisch Golfplatz Modautal" am 07. Dezember 2005 wird der vorstehende Fragenkatalog an die VertreterInnen der Fraktionen in dieser Form sowie an alle sonstigen TeilnehmerInnen verteilt. Die Anwesenden sind informiert, dass der Fragenkatalog keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt, keine rechtliche Bindungswirkung entfaltet und die hierin enthaltenen Antworten nicht rechtsgültig bindend sind.

Seitenanfang

© 2006 Bürgerinitiative Kein Golfplatz in Modautal