Buergerinitiative Kein Golfplatz in Modautal
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2006

Offener Brief an die Gemeinde Modautal

 
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Schellhaas,
 
die Bürgerinitiative Kein Golfplatz in Modautal fordert Sie auf, seitens der Gemeinde jegliche Aktivitäten zur Einrichtung eines Golfplatzes in Modautal einzustellen.
 
In der Sitzung der Gemeindevertretung am 6. März 2006 haben Sie den bereits in der vorhergehenden Sitzung gefassten Beschluss zur Änderung des FNP und zur Aufstellung eines Bebauungsplans für den Golfplatz wiederholen lassen, um einen "rechtssicheren" Aufstellungsbeschluss zu erhalten.
 
Dieser Wiederholungsbeschluss ist aber ebenfalls mit solchen Mängeln behaftet, dass man ihn als nichtig einstufen muss!
 
Als Gründe für unsere Meinung möchten wir zunächst nur auf folgendes hinweisen:
 
1.
Im Beschluss heißt es: "....Der Geltungsbereich betrifft die in der Anlage durch Planeintrag (Umgrenzungslinie für den räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes ) eindeutig gekennzeichneten Grundstücke in der Gemarkung Brandau, Flur 2, 3 und 4. ..." Fakt ist, dass den Beschlussunterlagen diese Karte nicht beilag, so dass im Zweifelsfall die Gemeindevertreter nicht wussten, über welches Planungsgebiet sie abstimmten. Wie soll denn gegenüber der Öffentlichkeit im Rahmen der Offenlegung und auch gegenüber den Trägern öffentlicher Belange das Planungsgebiet beschrieben werden?
 
2.
Uns ist durchaus bekannt, dass eine Karte zur Bestimmung des Planungsgebietes nicht zwingend notwendig ist. Dies setzt aber voraus, dass das Planungsgebiet im Text selbst in verbaler Form ausreichend und eindeutig beschrieben ist. Dies fehlt aber im Beschlusstext.
 
3.
Als anlässlich der Genehmigung der Niederschrift dieser Gemeindevertretersitzung in der Sitzung am 22. Mai 2006 der Gemeindevertreter Weber auf die Problematik der fehlenden Karte und die damit zwar richtige Protokollierung eines "falschen" Beschlusses hinwies, haben Sie darauf verwiesen, die Karte sei den Gemeindevertretern bereits früher ausgehändigt worden. Dies ist aber keinesfalls für die Heranziehung zur Interpretation eines Beschlusses (Geltungsbereich) ausreichend. Im übrigen suchen wir immer noch die Gemeindevertreter, die eine solche Karte haben. Diejenigen, die wir befragt haben, hatten keine in ihren Unterlagen und konnten sich auch nicht erinnern, außer, dass ihnen irgendwann einmal eine Karte gezeigt wurde .....
 
4.
Zwei Gemeindevertreter durften am 6. März 2006 nicht mit stimmen wegen Interessenkollision. Wie stellt man das eigentlich fest, wenn es kein beschriebenes Planungsgebiet gibt?
 
5.
Wenn aber - folgt man Ihrer Aussage am Rande der Sitzung am 22. Mai 2006- die Karte, die Sie mir als Vertreter der Vogel- und Naturschutzgruppe Brandau vor einiger Zeit übergeben hatten, das Planungsgebiet bezeichnet, wäre der Beschluss ebenfalls nichtig, da ein Gemeindevertreter mit beraten und mit gestimmt hat, der nach unserem Kenntnisstand ebenfalls ein Grundstück im Planungsgebiet hat. Sie können den Namen leicht herausfinden, wenn Sie im Liegenschaftskataster die Eigentümer mit den Gemeindevertretern abgleichen.
 
Fazit:
Es gibt keinen gültigen Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplans und zur Aufstellung eines Bebauungsplans und damit auch keine Grundlage, weitere Aktivitäten seitens der Gemeindeverwaltung zu entwickeln. Es gäbe sicher jede Menge in dieser Gemeinde zu tun - seitens des Bürgermeisters wie seiner Verwaltung - , was aus Bürgersicht vorrangiger zu bearbeiten wäre.

 
Da in der Vergangenheit in manchen Diskussionen darauf verwiesen wurde, nur die Einrichtung eines Golfplatzes würde es ermöglichen, bestimmte Defizite im Naturhaushalt auszugleichen, bieten wir Ihnen bereits jetzt unsere Mithilfe zur Verbesserung unseres Naturraumes ohne einen Golfplatz an. Wir sind sicher, dass wir in Modautal auch ohne das Geld des Herrn Weiland etwas auf die Beine stellen können. Eine funktionierende Landwirtschaft und ein hohes Erholungspotential sind dafür eine gute Ausgangsbasis.
 
Wir erlauben uns, den vorliegenden Brief sowohl den Gemeindevertretern als auch der Öffentlichkeit zur Kenntnis zu geben, da diese Fragen öffentliche Themen sind.
 
Mit freundlichen Grüßen
i.A.
 
 
 
Karl Drucktenhengst
 
 
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